Auf die Rechtsmittel des Schuldners werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund vom 15. August 2016 und des Amtsgerichts Stralsund vom 31. Mai 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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