Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten zu 2 werden die Beschlüsse der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 26. September 2016 und des Amtsgerichts Wuppertal vom 16. Februar 2016 aufgehoben.
Der Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 15. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen, die Anträge der weiteren Beteiligten zu 3 bis 10 auf Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 15. Dezember 2015 werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren haben die Schuldnerin und die weiteren Beteiligten zu 3 bis 10 zu tragen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|