Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten werden die Beschlüsse der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 17. Oktober 2011 und des Amtsgerichts Bielefeld vom 23. August 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 192.000 € festgesetzt.
I.
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