Zuständig ist das Amtsgericht München (Insolvenzgericht).
I.
Das Verfahren betrifft den beim Amtsgericht München - Insolvenzgericht - am 11.3.2016 gestellten Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung (Az. 1500 IK 769/16). Der Schuldner befindet sich seit 2.6.2014 in Strafhaft in der örtlichen Justizvollzugsanstalt mit frühest möglichem Haftende am 30.9.2016 und voraussichtlichem Haftende am 1.12.2017. Seinen Angaben zufolge hatte er vor der Inhaftierung einen Wohnsitz in Leipzig.
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