OLG Köln - 01.07.1991 (13 U 50/91) - DRsp Nr. 1993/2161
OLG Köln, vom 01.07.1991 - Aktenzeichen 13 U 50/91
DRsp Nr. 1993/2161
Behandlung nicht nachgelassener Schriftsätze.Neues Vorbringen einer Partei, das in einem nachgereichten, aber nicht gemäß § 283ZPO nachgelassenen Schriftsatz nach Schluß der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird, gehört nicht zum prozessual wirksamen Parteivortrag und ist deshalb nicht in den Tatbestand des Urteils - auch nicht im Wege der Tatbestandsberichtigung - aufzunehmen.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)