Der Kläger begehrt von dem Beklagten [Beklagter zu 2) in der ersten Instanz], einem der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH seiner zwischenzeitlich in Insolvenz geratenen Arbeitgeberin, die Zahlung einer Sozialplanabfindung.
Die Arbeitgeberin des Klägers, eine GmbH & Co. KG, kündigte Ende 2002/Anfang 2003 zahlreichen Arbeitnehmern betriebsbedingt und zahlte ihnen eine Abfindung aufgrund eines Sozialplanes, der mit dem Betriebsrat vereinbart worden war, als der Beklagte noch nicht Geschäftsführer war.
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