Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
BGH, Beschluß vom 16.07.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 287/03
DRsp Nr. 2004/14223
Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen
»Der Anspruch eines Strafgefangenen auf Auszahlung seines Eigengeldes ist nach Maßgabe des § 51 Abs. 4 Satz 2 StVollzG pfändbar. Soweit das Eigengeld aus Arbeitsentgelt für eine zugewiesene Beschäftigung gebildet worden ist, finden die Pfändungsfreigrenzen des § 850cZPO und der Pfändungsschutz gemäß § 850k ZPO keine Anwendung.«