Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. GmbH (fortan: Schuldnerin). Das Verfahren war auf Antrag der Schuldnerin vom 12. März 2001 am 28. Mai 2001 eröffnet worden. Wenige Tage vor Antragstellung schlossen der Kläger und die Schuldnerin einen "Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom 30.08.2000". Dieser sah die Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Schuldnerin zum 9. März 2001 gegen Zahlung einer Abfindung, eines anteiligen Bruttogehalts für die Tätigkeit vom 1. März 2001 bis zum 9. März 2001 sowie Ersatz von Mobiltelefonkosten vor. Insgesamt ergab sich zugunsten des Klägers ein Ausgleichsbetrag von 12.521,07 DM, der zum 30. März 2001 fällig sein sollte.
Zu dem Anlaß der Vertragsaufhebung haben die Parteien keinen Vortrag gehalten.
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