Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 3. August 2009 wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Nachdem am 17. August 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden war, kündigte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2006 die Restschuldbefreiung an und bestellte den weiteren Beteiligten zu 2 zum Treuhänder. In der Folgezeit übte der Schuldner eine Tätigkeit als selbständiger Immobilienmakler aus. Zahlungen an den Treuhänder leistete der Schuldner nicht.
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