LAG München - Urteil vom 06.06.2012
10 Sa 1150/11
Normen:
InsO § 38; InsO § 129; InsO § 134;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 22.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 19240/09

Prämienzusage vor der Insolvenz; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei Begründung der Forderung vor der Insolvenz und Anfechtung der Zusage durch den Insolvenzverwalter

LAG München, Urteil vom 06.06.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1150/11

DRsp Nr. 2012/15373

Prämienzusage vor der Insolvenz; unbegründete Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei Begründung der Forderung vor der Insolvenz und Anfechtung der Zusage durch den Insolvenzverwalter

1. Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO liegen dann vor, wenn es sich um einen zur Zeit des Insolvenzverfahrens begründenden Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin handelt; die Frage der Begründung einer Forderung ist hinsichtlich des Zeitpunkts insoweit maßgeblich, um gerade eine Abgrenzung von Insolvenz- und Masseforderungen vornehmen zu können, wobei die Begründung der Forderung nicht gleichzustellen ist mit dem Begriff etwa des Entstehens oder der Fälligkeit einer Forderung. 2. Die Trennlinie zwischen den Forderungen, die als Masseverbindlichkeit vorweg zu befriedigen sind, und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der Rechtsgrund der Entstehung der Forderung im Augenblick vor Verfahrenseröffnung bereits gelegt war; das ist dann der Fall, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand vor der Verfahrenseröffnung materiell-rechtlich abgeschlossen war, ohne dass die Forderung selbst schon entstanden war oder fällig geworden ist.