LG Görlitz, vom 13.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 76/05
AG Zittau, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 59/05
Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts
BGH, Beschluß vom 23.03.2006 - Aktenzeichen IX ZB 130/05
DRsp Nr. 2006/10817
Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts
»a) Der für Insolvenzverfahren allgemein entwickelte Rechtssatz, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die er ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen darf, gilt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Parteiprozess in gleicher Weise.b) Die Führung eines Insolvenzanfechtungsprozesses wird der Insolvenzverwalter, der über keine volljuristische Ausbildung verfügt, in aller Regel einem Rechtsanwalt übertragen; deshalb ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Antrag auf Anwaltsbeiordnung auch dann zu entsprechen, wenn der Anfechtungsgegner nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.«