Die Parteien streiten über den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Der Kläger war gewerblicher Arbeitnehmer der I Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, die regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigte. Ein Betriebsrat bestand nicht. Über das Vermögen der I wurde am 1. Februar 1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte wurde zum Konkursverwalter bestellt. Dieser kündigte sämtliche Arbeitsverhältnisse und legte den Betrieb still.
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