FG Münster - Urteil vom 09.09.2016
4 K 2154/15
Normen:
AO § 69; InsO § 300;

Prozessuale und materiell-rechtliche Folgerungen nach Gewährung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids

FG Münster, Urteil vom 09.09.2016 - Aktenzeichen 4 K 2154/15

DRsp Nr. 2016/17861

Prozessuale und materiell-rechtliche Folgerungen nach Gewährung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 69; InsO § 300;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die prozessualen und materiell-rechtlichen Folgerungen, die nach Gewährung der Restschuldbefreiung (§ 300 Insolvenzordnung - InsO -) im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids zu ziehen sind.

Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer der ... Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft fiel in Insolvenz, die beantragte Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im Frühjahr 2004 mangels Masse abgelehnt.