Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei Zahlungen des Bauherrn an Nachunternehmer
OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999 - Aktenzeichen 4 U 2045/99
DRsp Nr. 2000/5373
Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei Zahlungen des Bauherrn an Nachunternehmer
1. Zahlt der Bauherr wegen Zahlungsverzugs des Generalunternehmers gem. § 16 Nr. 6 VOB/B unmittelbar an dessen Nachunternehmer, so wird er insoweit von der Leistung auch gegenüber dem Generalunternehmer frei.2. Im Verhältnis zu dem Generalunternehmer sind nach Eröffnung des Konkursverfahrens die Zahlungen jedoch anfechtbar, so daß diese an den Konkursverwalter des Unternehmers zu erstatten sind.