Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29. September 2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2015.
Der Kläger trat zum ab 01. Januar 1999 in die Dienste der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin ein. § 4 des das Arbeitsverhältnis zuletzt bestimmenden Arbeitsvertrages vom 01. März 2012 (Bl. 5 ff. d. A., im Folgenden: AV) enthält ua. folgende Regelungen:
"§ 4 Arbeitsvergütung
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