LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.06.2017
6 Sa 502/16
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 29.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 280/16

Rechtliche Einordnung der jährlichen Sonderzuwendung in der Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 502/16

DRsp Nr. 2018/825

Rechtliche Einordnung der jährlichen Sonderzuwendung in der Insolvenz des Arbeitgebers

1. Soll mit einer weihnachtlichen Sonderzuwendung ein Beitrag des Arbeitgebers zu erhöhten Weihnachtsaufwendungen geleistet und auch die Betriebstreue belohnt werden, so ist der Anspruch auf Zahlung der Sonderzuwendung als Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO einzuordnen, wenn der Fälligkeitszeitpunkt zeitlich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt. 2. Eine Klausel, wonach Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung des Weihnachtsgeldes der ungekündigte Bestand des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag ist, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29. September 2016 - 8 Ca 280/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2015.

Der Kläger trat zum ab 01. Januar 1999 in die Dienste der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin ein. § 4 des das Arbeitsverhältnis zuletzt bestimmenden Arbeitsvertrages vom 01. März 2012 (Bl. 5 ff. d. A., im Folgenden: AV) enthält ua. folgende Regelungen:

"§ 4 Arbeitsvergütung