LSG Hessen - Urteil vom 04.04.2022
L 5 R 101/19
Normen:
SGB X § 40 Abs. 1; SGB X § 45 Abs. 1; SGB X § 45 Abs. 2 S. 1-2 und S. 3 Nr. 2 und Nr. 4 Hs. 2; SGB X § 45 Abs. 4 S. 1-2; SGB X § 50 Abs. 1; SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; InsO § 38; InsO § 41; InsO § 87; InsO § 89 Abs. 1; InsO § 180 Abs. 2; InsO § 181; InsO § 185; InsO § 191; InsO § 290 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 1; InsO § 302; BGB § 394;
Fundstellen:
ZInsO 2023, 1715
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 222/16

Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Bezug verschwiegener gewerblicher EinkünfteEinhaltung der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB XRechtswidrigkeit eines Erstattungsbescheides während eines Insolvenzverfahrens

LSG Hessen, Urteil vom 04.04.2022 - Aktenzeichen L 5 R 101/19

DRsp Nr. 2023/3427

Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Bezug verschwiegener gewerblicher Einkünfte Einhaltung der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X Rechtswidrigkeit eines Erstattungsbescheides während eines Insolvenzverfahrens

1. Läuft wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente unter Verschweigen gewerblichen Einkommens ein Strafverfahren, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Behörde den Ausgang dieses Verfahrens zunächst abwartet, dann die notwendigen sozialrechtlichen Ermittlungen anstellt und nach deren Abschluss die Versicherte zu der beabsichtigten Rücknahme der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der Rentenleistungen anhört. 2. Ergeht während eines laufenden Insolvenzverfahrens ein Erstattungsbescheid über eine Insolvenzforderung, ist dieser rechtswidrig.

Tenor

I. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 21. März 2019 werden zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat der Klägerin für beide Instanzen die Hälfte ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 40 Abs. 1; SGB X § 45 Abs. 1; SGB X § 45 Abs. 2 S. 1-2 und S. 3 Nr. 2 und Nr. 4 Hs. 2; SGB X § 45 Abs. 4 S. 1-2; SGB X § 50 Abs. 1; SGB I § 51 Abs. 2; SGB I § 52; InsO § 38; InsO § 41; InsO § 87; InsO § 89 Abs. 1; InsO § 180 Abs. ;