I. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 21. März 2019 werden zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin für beide Instanzen die Hälfte ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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