FG Münster - Urteil vom 03.03.2016
1 K 2245/12 L
Normen:
AO § 69 S. 1; AO § 224 Abs. 1; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2;

Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen Haftungsbescheides aufgrund von Lohnsteuerschulden nebst Annexabgaben

FG Münster, Urteil vom 03.03.2016 - Aktenzeichen 1 K 2245/12 L

DRsp Nr. 2016/9770

Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen Haftungsbescheides aufgrund von Lohnsteuerschulden nebst Annexabgaben

Tenor

Der Haftungsbescheid des Beklagten vom 28.05.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 22.06.2012 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 69 S. 1; AO § 224 Abs. 1; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides i.S. des § 191 Abs. 1 i.V. mit §§ 69 S. 1, 34 Abs. 1 Abgabeordnung (AO), mit dem das beklagte Finanzamt den Kläger als Geschäftsführer für Lohnsteuerschulden nebst Annexabgaben der Firma A-KG in Anspruch genommen hat.

Die A-KG in XXX war Teil eines Unternehmens in der XXX-Branche unter dem Dach der A-GmbH in YYY. Das Unternehmen unterhielt am Hauptstandort in YYY, am Standort der KG in XXX sowie im Ausland mehrere Produktionsstätten und beschäftigte alleine im Inland mehrere Tausend Mitarbeiter.