OLG Frankfurt/Main, vom 06.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 25 W 17/05
LG Kassel, vom 26.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 4225/00
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft; Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten von Altgläubigern gegen Kommanditisten
BGH, Beschluß vom 20.11.2008 - Aktenzeichen IX ZB 199/05
DRsp Nr. 2008/24009
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft; Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten von Altgläubigern gegen Kommanditisten
»Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft unterbricht Rechtsstreitigkeiten von Altgläubigern gegen Gesellschafter, die Kommanditisten geworden sind und aus ihrer ehemals unbeschränkten Haftung in Anspruch genommen werden.«