Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich etwaiger Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 7.242,38 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten um die Kosten des Rechtsstreits nach einer so bezeichneten Klagerücknahme.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gemeinschuldnerin. Mit Schriftsatz vom 29. Dezember 2009 hat er gegenüber dem Landgericht Folgendes erklärt:
"Aufnahme des Verfahrens und Antrag auf Prozesskostenhilfe
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