Rechtsfolgen der Nichtaufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 13 W 51/03
DRsp Nr. 2005/3539
Rechtsfolgen der Nichtaufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
1. Auch im Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft ist eine Freigabe des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter möglich mit der Folge, dass der Rechtsstreit vom Insolvenzschuldner fortgesetzt werden kann. Dieser Aufnahme steht eine vollständigen Liquidation der Gesellschaft trotzdem regelmäßig nicht entgegen.2. Lehnt der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so führt dies nicht zu Erledigung i.S. von § 91aZPO.