OLG Stuttgart - Beschluss vom 05.11.2003
13 W 51/03
Normen:
InsO § 85 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2004, 89

Rechtsfolgen der Nichtaufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 13 W 51/03

DRsp Nr. 2005/3539

Rechtsfolgen der Nichtaufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

1. Auch im Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft ist eine Freigabe des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter möglich mit der Folge, dass der Rechtsstreit vom Insolvenzschuldner fortgesetzt werden kann. Dieser Aufnahme steht eine vollständigen Liquidation der Gesellschaft trotzdem regelmäßig nicht entgegen. 2. Lehnt der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so führt dies nicht zu Erledigung i.S. von § 91a ZPO.

Normenkette:

InsO § 85 Abs. 2 ;
Fundstellen
OLGReport-Stuttgart 2004, 89