OLG Thüringen - Urteil vom 05.04.2005
5 U 529/04
Normen:
BGB § 765 § 781 § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. § 821 ; InsO § 131 ;
Fundstellen:
ZInsO 2005, 550
Vorinstanzen:
LG Mühlhausen, vom 23.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 419/03

Rechtsfolgen der Zahlung eines Bürgen auf das Kontokorrentkonto eines insolventen Kontoinhabers

OLG Thüringen, Urteil vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 5 U 529/04

DRsp Nr. 2005/20717

Rechtsfolgen der Zahlung eines Bürgen auf das Kontokorrentkonto eines insolventen Kontoinhabers

Die kontoführende Bank kann dem Auszahlungsanspruch des Insolvenzschuldners bzw. -verwalters die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung entgegen halten, wenn ein Bürge auf Aufforderung der Gläubigerbank die Bürgschaftssumme auf ein Kontokorrentkonto gezahlt hat.

Normenkette:

BGB § 765 § 781 § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. § 821 ; InsO § 131 ;

Gründe:

I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S-Bau GmbH. Er fordert von der Beklagten, bei der die Schuldnerin ein Kontokorrentkonto unterhielt, die Auszahlung von Geldbeträgen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf diesem Konto gutgeschrieben wurden. Daneben fordert er Feststellungskosten hinsichtlich eines Guthabens der Schuldnerin auf einem Termingeldkonto, das der Beklagten verpfändet war und diese selbst verwertete. Hinsichtlich des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben.