LG Würzburg, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 42 S 740/06
AG Würzburg, vom 09.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 30 C 2523/05
Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die Sozialversicherung; Recht des Schuldners auf Ausschöpfung der Pfändungsgrenze
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - Aktenzeichen IX ZR 118/07
DRsp Nr. 2008/16731
Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die Sozialversicherung; Recht des Schuldners auf Ausschöpfung der Pfändungsgrenze
»a) Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1SGB I eine insolvenzrechtlich unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Vermögen des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzugehen.b) Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teilweise für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus anderen Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der Verwalter oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jedenfalls ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt.«