Rechtsfolgen von Rechtsgeschäften des Konkursverwalters; Verjährung von Ersatzansprüchen gegen den Abschlussprüfer
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.1992 - Aktenzeichen 27 U 111/92
DRsp Nr. 2006/6409
Rechtsfolgen von Rechtsgeschäften des Konkursverwalters; Verjährung von Ersatzansprüchen gegen den Abschlussprüfer
»1. Rechtsgeschäfte eines Konkursverwalters verpflichten grundsätzlich nur die Masse und nicht auch den Verwalter persönlich.2. Die Verjährungsfrist des Ersatzanspruches der Gesellschaft gegen den Abschlußprüfer gemäß § 168 Abs. 5AktG a. F. wegen Ausweisung eines Scheingewinns beginnt nicht vor Begründung konkreter Auskehrpflichten der Gesellschaft durch den Gewinnverwendungsbeschluß der Hauptversammlung zu laufen.«