Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines Gebührenvorschusses durch den Insolvenzverwalter; Höhe des Vergütungsvorschusses
BGH, Beschluß vom 01.10.2002 - Aktenzeichen IX ZB 53/02
DRsp Nr. 2002/17861
Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines Gebührenvorschusses durch den Insolvenzverwalter; Höhe des Vergütungsvorschusses
»1. Versagt der Rechtspfleger dem Insolvenzverwalter die beantragte Genehmigung zur Entnahme eines Gebührenvorschusses aus der Insolvenzmasse, so findet dagegen die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2RpflG, nicht aber die sofortige Beschwerde gem. § 6InsO statt.2. Der zu bewilligende Vergütungsvorschuß soll die bis dahin erbrachte Tätigkeit des Insolvenzverwalters abgelten. Die Höhe ist jedenfalls bei ausreichender Liquidität der Insolvenzmasse regelmäßig unter Berücksichtigung der Berechnungsmerkmale der §§ 1 bis 3InsVV zu bestimmen.«