Der Beklagte ist Verwalter in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der L. GmbH. Zu diesem Verfahren meldete die Klägerin eine Kreditforderung von 904.211,65 DM an, die als vom Verwalter bestritten in die Gesamtvollstreckungstabelle aufgenommen wurde. In dem vom Beklagten im Herbst 1995 erarbeiteten Verteilungsvorschlag war die Klägerin nicht berücksichtigt. Das Gesamtvollstreckungsgericht bestimmte Schlußtermin auf den 14. Dezember 1995 und ließ dies in der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom 6. Dezember 1995 bekanntmachen. In der Bekanntmachung heißt es auszugsweise weiter:
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