Die gegen das am 13. Mai 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gerichtete Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.000,00 € festgesetzt.
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