I. Die Klägerin begehrte ursprünglich Auszahlung der ihr zur Sicherheit abgetretenen und vom Beklagten eingezogenen Festgeldguthaben der .....................B........... GmbH - im Folgenden: Schuldnerin - in Höhe von 81.366,99 EUR (90.110,08 EUR abzüglich Verwertungskosten in Höhe von 8.743,09 EUR) sowie Zahlung von Prämien in Höhe von 7.035,38 EUR. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
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