Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 04. März 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-04 O 73/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 231.008,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Januar 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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