Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung
BGH, Beschluß vom 02.06.2005 - Aktenzeichen IX ZB 235/04
DRsp Nr. 2005/10138
Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung
»a) Der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch gehört als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte (Bestätigung von BGHZ 114, 315, 320).b) Hält der Insolvenzverwalter eine Aufrechnung oder Verrechnung für unzulässig, weil der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, ist die Frage der Anfechtbarkeit nicht rechtswegbestimmend.«