OLG München - Beschluss vom 21.10.2002
11 W 2144/02
Normen:
ZPO § 240 ; InsO § 27 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 1037

Rechtswirkungen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG München, Beschluss vom 21.10.2002 - Aktenzeichen 11 W 2144/02

DRsp Nr. 2005/3582

Rechtswirkungen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ist der Rechtsstreit unterbrochen mit der Folge, dass auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht mehr erlassen werden darf.

Normenkette:

ZPO § 240 ; InsO § 27 ;
Fundstellen
ZInsO 2002, 1037