Rechtswirkungen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
OLG München, Beschluss vom 21.10.2002 - Aktenzeichen 11 W 2144/02
DRsp Nr. 2005/3582
Rechtswirkungen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ist der Rechtsstreit unterbrochen mit der Folge, dass auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht mehr erlassen werden darf.