Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein vom 16. Juli 2010 wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 7.200 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|