Die Beteiligten streiten um die Rückforderung einer Vorsteuererstattung.
Der Kläger wurde vom zuständigen Insolvenzgericht zunächst als vorläufiger und dann mit Beschluss vom ….9.1999 als Insolvenzverwalter über das Vermögen der B GmbH (GmbH) bestellt (Az. Amtsgericht E Az.: 1).
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