Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 18. September 2007 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter die Rückzahlung von im Lastschriftverfahren eingezogenen Leasingraten.
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