Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. September 2021 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12. März 2021 zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittel werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger ist Sachwalter in dem auf Eigenantrag vom 27. Oktober 2017 in Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Unter dem Gesichtspunkt der Deckungsanfechtung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO verlangt er von dem beklagten Land die (restliche) Rückgewähr von Steuerzahlungen.
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