OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.10.2003
I 17 U 40/02
Normen:
GmbHG § 32b ; GmbHG § 32a ; VVG § 166 ; HGB § 246 ; HGB § 249 ;

Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer als eigenkapitalersetzend anzusehenden Leistung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2003 - Aktenzeichen I 17 U 40/02

DRsp Nr. 2004/962

Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer als eigenkapitalersetzend anzusehenden Leistung

1. Räumt der (ehemalige) geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH dieser zur Sicherung eines Bankdarlehens eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft ein und bleibt es auch in der Krise der GmbH bei der Darlehensgewährung und deren Absicherung, so ist nach Eintritt der Insolvenz der Insolvenzverwalter berechtigt, von dem ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter die Erstattung des Betrages zu verlangen, den die Gemeinschuldnerin an die Bank auf deren Darlehensrückzahlungsanspruch gezahlt hat - § 32b GmbHG. 2. Ein Eintritt des ehemaligen Gesellschafters in die Rechtsposition der Gemeinschuldnerin mit der Folge, dass durch die Zahlung des Klägers nicht eine Schuld der Gemeinschuldnerin, sondern des Gesellschafters getilgt worden wäre, scheidet aus, weil zu dieser Schuldübernahme die Genehmigung der Gläubigerin erforderlich gewesen wäre.

Normenkette:

GmbHG § 32b ; GmbHG § 32a ; VVG § 166 ; HGB § 246 ; HGB § 249 ;

Entscheidungsgründe:

I.