Auf die Revision des Beklagten zu 1 wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juli 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung des Klägers hin das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 15. Dezember 2010 abgeändert worden ist.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 15. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtsmittel.
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