Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob nach einer erfolgreichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrages rückwirkend Säumniszuschläge entstehen.
Über das Vermögen des am 15. August 2015 verstorbenen S, zuletzt wohnhaft in S eröffnete das Amtsgericht M - Insolvenzgericht - mit Beschluss vom 1. Mai 2013 x IN xx/13 das Insolvenzverfahren. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger bestellt.
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