Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 6. Oktober 2016 aufgehoben. Auf seine sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 9. Juni 2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. Sie wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 18. Dezember 2012.
Im Übrigen wird der Antrag des Schuldners abgelehnt.
Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Die im Verfahren der sofortigen Beschwerde und im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Gerichtskostengesetz anfallenden Gebühren werden nicht erhoben.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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