Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.11.2020 – 4 K 1109/19 Z aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Abgabenforderungen des Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt —HZA—) gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) infolge einer Anfechtung nach § 144 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wieder aufgelebt sind.
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