OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.11.2006
1 U 293/05
Normen:
BGB § 823 ; StGB § 266 § 263 ;

Rückzahlungsanspruch der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters bei zielgerichteter Planung der Insolvenz der GmbH durch Gründungsgesellschafter

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen 1 U 293/05

DRsp Nr. 2007/8595

Rückzahlungsanspruch der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters bei zielgerichteter Planung der Insolvenz der GmbH durch Gründungsgesellschafter

»Zum Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Gründungsgesellschafter auf Rückzahlung seiner Vermögenseinlage, der auf den Vorwurf gestützt wird, die Gesellschaft sei geplant in die Insolvenz getrieben worden.«

Normenkette:

BGB § 823 ; StGB § 266 § 263 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung einer Vermögenseinlage in Höhe von 60.000.- DM in Anspruch, die er nach seiner Behauptung als stiller Gesellschafter zum Handelsgeschäft der A GmbH (nachfolgend: GmbH) mit Sitz in O1, später zum Handelsgeschäft der B AG (nachfolgend: AG), die ihren Sitz in Liechtenstein hat, leistete.

Er und eine Vielzahl weiterer Anleger werfen dem Beklagten vor, Einlagen der stillen Gesellschafter innerhalb verflochtener Unternehmen verschoben und die Beteiligungsgesellschaften geplant in die Insolvenz getrieben zu haben.

Der Beklagte war Gründungsgesellschafter verschiedener Gesellschaften mit Sitz in und außerhalb der Türkei. Er hielt an diesen Gesellschaften Mehrheitsbeteiligungen und war zumeist auch zeichnungsberechtigt.

Im Einzelnen: