Zuständig ist das Amtsgericht Friedberg / H..
I.
Der Kläger macht mit der vor dem Amtsgericht Friedberg/H. erhobenen Klage als Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche nach den §§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 143 InsO geltend.
Der Beklagte, der seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des Amtsgerichts Friedberg/H. hat, vermietete an den Insolvenzschuldner eine Wohnung in Stadt1. Mit der Klage verlangt der Kläger von dem Beklagten - nach Auffassung des Klägers in anfechtbarer Weise erlangte - Mietzahlungen zurück.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|