FG Düsseldorf - Urteil vom 10.10.2003
18 K 5352/01 AO
Normen:
AO § 227 ; AO § 240 Abs. 1 Satz 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 846
ZIP 2004, 770

Säumniszuschlag; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; Aufhebung der Steuerfestsetzung; Vollziehungsaussetzung - Ermessensausübung beim Erlass von bis zur Konkurseröffnung verwirkten Säumniszuschlägen

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2003 - Aktenzeichen 18 K 5352/01 AO

DRsp Nr. 2004/6098

Säumniszuschlag; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; Aufhebung der Steuerfestsetzung; Vollziehungsaussetzung - Ermessensausübung beim Erlass von bis zur Konkurseröffnung verwirkten Säumniszuschlägen

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist auch dann regelmäßig nur der hälftige Erlass der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn die zugrundeliegende Steuerfestsetzung nachträglich aufgehoben worden ist. Anderes kann nur gelten, wenn die Aussetzung der Vollziehung zu Unrecht versagt wurde oder ein hierauf zielender Antrag dem Steuerpflichtigen nicht möglich war.

Normenkette:

AO § 227 ; AO § 240 Abs. 1 Satz 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den vollständigen Erlass der bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens verwirkten Säumniszuschläge, die der Beklagte - das Finanzamt - bisher zur Hälfte erlassen hat. Der Kläger ist Konkursverwalter in dem Konkursverfahren über das Vermögen der...GmbH (Gemeinschuldnerin).