I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) unterhielt bis zum Jahr 1991 ein Groß- und Einzelhandelsunternehmen in der ...branche. Im Jahr 1990 dehnte er seinen Handel auf die neuen Bundesländer aus. Den Großhandel betrieb er in der Rechtsform einer GmbH, den Einzelhandel in der Form eines Einzelunternehmens.
Wegen ungünstiger Geschäftsentwicklung erlitt der Kläger mit seinem Einzelunternehmen bis zum Frühjahr 1991 einen Verlust in Höhe von über 1 Mio. DM. Er war daher außerstande, die aus Warenlieferungen der Großhandels-GmbH an sein Einzelunternehmen resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH in Höhe von rd. 650 000 DM zu erfüllen. Über das Vermögen der GmbH wurde im Jahr 1991 das Konkursverfahren eröffnet. Zum 1. Oktober des Streitjahres 1993 erklärte der Kläger die Betriebsaufgabe bezüglich seines Einzelunternehmens.
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