LG Wuppertal, vom 26.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 100/01
Schadensersatzanspruch des Neumassegläbigers gegen den Insolvenzverwalter
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen 4 U 105/02
DRsp Nr. 2003/10948
Schadensersatzanspruch des Neumassegläbigers gegen den Insolvenzverwalter
»1. Ein Neumassegläubiger i. S. v. § 209 Abs.1 Nr. 2 InsO, dessen Ersatzanspruch aus § 60InsO erst nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208InsO) durch schuldhafte Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, kann diesen auf uneingeschränkte Schadensersatzleistung verklagen und ist nicht auf die Feststellungsklage beschränkt, solange der Insolvenzverwalter nicht erneute Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.2. Einem aussonderungsberechtigten Gläubiger, der sein Aussonderungsrecht bezüglich der von ihm gelieferten Geräte anhand von Rechnungen konkret dargelegt hat, haftet der Insolvenzverwalter nach § 60InsO auf Schadensersatz, wenn er das Vorbehaltseigentum zur Insolvenzmasse zieht und veräußert, ohne dass er zur Identifizierung der Geräte von den ihm durch §§ 97, 98, 101InsO gegebenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und insbesondere nicht die Vorladung des Geschäftsführers der Schuldnerin beantragt hat.«