Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 28. September 2012, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: 15.701,19 €
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten als früheren Geschäftsführer der H... GmbH (nachfolgend: "H...") auf Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung in Anspruch.
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