Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.6.2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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