I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter über das Vermögen der K. A. M. Bauunternehmung GmbH & Co. KG aus einem Schreiben des Beklagten vom 12.02.2003 einen Zahlungsanspruch über EUR 17.168,28 geltend.
Die Klägerin nahm für die Insolvenzschuldnerin Bauleistungen vor und berechnete hierfür mit Schlussrechnung vom 17.12.2002 DM 220.709,29. Vor Insolvenzeröffnungen erfolgten Zahlungen über DM 187.131,07. Restliche DM 33.578,22 = EUR 17.168,28 meldete die Klägerin unter dem 21.12.02 zur Insolvenztabelle an; die Forderung wurde am 16.01.03 mit dem beanspruchten Rang gemäß § 38 InsO zur laufenden Nummer 700 zur Insolvenztabelle festgestellt.
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