I.
Über das Vermögen des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) ist seit 2004 ein Insolvenzverfahren anhängig; der Insolvenzverwalter hat dem Kläger jedoch gestattet, das unter anderem von dem Verfahren betroffene ...geschäft selbständig weiterzuführen. Hierdurch sind in den Voranmeldungszeiträumen Dezember 2004 und Januar und Februar 2005 Umsatzsteuer-Vergütungsansprüche entstanden, die der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) mit offener Einkommensteuer 2000 verrechnet hat. Dem hat der Insolvenzverwalter widersprochen, weshalb das FA dem Kläger den angefochtenen Abrechnungsbescheid erteilt hat, in dem es an der betreffenden Verrechnung festhielt.
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