I.
Der Kläger hat mit der am 28.1.1999 gegen die spätere Schuldnerin erhobenen Klage die Zahlung von Architektenhonorar in Höhe von 270.992,33 DM an die ...bank A verlangt. Die spätere Schuldnerin hat Klageabweisung beantragt. Das Landgericht hat am 21.8.2001 und am 4.12.2001 Beweisbeschlüsse erlassen, aufgrund derer Zeugenbeweis erhoben worden ist. Zur angeordneten Einholung eine Sachverständigengutachtens ist es nicht mehr gekommen.
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